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Behandlungspflege

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Ein weiterer Bereich der mobilen pflege: Die Behandlungspflege

Nach dem Krankenhausaufenthalt werden die Patienten rund um die Uhr medizinisch überwacht und versorgt, und die Fortsetzung der vorgeschriebenen Pflege zu Hause ist wichtig für die Heilung. Ein Arzt kann nicht nur Medikamente, sondern auch medizinische Behandlungspflege verschreiben. Für Patienten, die noch in ihrer Wohnung leben, kommen Pflegekräfte ins Haus.

Die Behandlungspflege wird von Pflegefachkräften der Gesundheits- und Altenpflege geleistet.

Sie ähnelt der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung zur Aufrechterhaltung einer eigenständigen Haushaltsführung, dient jedoch der Heilung, der Verhütung einer Verschlimmerung oder der Linderung der Krankheitsbeschwerden. Sie darf nicht mit der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung der Pflegekasse verwechselt werden. Für letztere ist ein Pflegegrad die Voraussetzung.

Eine Heilung wird oft erst dann möglich, wenn der Patient sich in seiner gewohnten Umgebung aufhält und im gleichen Umfang wie im Krankenhaus versorgt wird.

Dazu gehört jede verordnungsfähige medizinische Leistung.

Leistungsträger einer Behandlungspflege sind ausschließlich die Krankenkassen – nicht die Pflegekassen.

Voraussetzung dafür ist eine ärztliche Verordnung bei medizinischer Notwendigkeit und die Genehmigung der Krankenkasse. Die Erstversorgung gilt für einen Zeitraum von 14 Tagen. Danach wird bei Bedarf vom Arzt eine Folgeverordnung gestellt.

Dazu zählt beispielsweise:

  • Absaugen
  • Verbände
  • Instillation
  • Inhalation
  • Spezielle Krankenbeobachtung
  • Spülen der Blase
  • Einlauf, Klistier, Klysma, digitale Enddarmausräumung
  • Katheterisierung der Harnblase zur Ableitung des Urins
  • Versorgung eines suprapubischen Katheters
  • Dekubitus Behandlung
  • Stoma Behandlung
  • Überprüfen und Versorgen von Drainagen
  • Wechsel und Pflege einer Trachealkanüle
  • Versorgung eines Venenkatheters (Port)
  • PEG-Sonden Versorgung

Wünschen Sie eine andere Leistung, die hier nicht aufgeführt ist, sprechen Sie uns an!

Es gibt immer eine Lösung. Wir sind Vertragspartner der Kranken- und Pflegekassen, Berufsgenossenschaften sowie der Behörden in Hamburg. In einem persönlichen Gespräch klären wir gerne, auf welche Leistungen Sie Anspruch haben und wie wir Ihnen helfen können.

Wir freuen uns auf Sie!

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